Definition Was ist der Digital Operational Resilience Act (DORA)?

Von Hagedorn 2 min Lesedauer

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Die digitale Widerstandsfähigkeit der europäischen Finanzmärkte vor Cyberangriffen ist von essentiellem Interesse. Um diese zu stärken, schafft die EU durch den Digital Operational Resilience Act (DORA) einen regulatorischen Rahmen.

Grundlagenwissen zum IT-Business(Bild:  © adiruch na chiangmai - Fotolia.com)
Grundlagenwissen zum IT-Business
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Mit DORA, dem Digital Operational Resilience Act oder Gesetz zur digitalen operationalen Resilienz (Widerstandsfähigkeit), reagiert die Europäische Kommission auf die steigende Anzahl an Cyberangriffen auf Unternehmen im Finanzbereich. Im Kern geht es darum, den Schwerpunkt der Sicherheitsmaßnahmen von der Schaffung eines Widerstandspotenzials der Finanzausstattung zu einer Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit im Angriffsfall umzuformen. Diese soll selbst bei schweren, sicherheitsrelevanten Fremdeingriffen auf die kritische IT-Infrastruktur gewährleistet bleiben. Dazu wurde mit DORA ein einheitlicher Anforderungs-Rahmen geschaffen, der praktisch alle Banken, Versicherungen und weiteren Finanzdienstleister des europäischen Finanzsektors betrifft.

Die Hauptelemente von DORA

Es sind im Wesentlichen sechs Elemente, durch die DORA eine wirksame Stärkung der digitalen Resilienz europäischer Finanzunternehmen umsetzen will:

  • IHT-Risikomanagement: Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement für ihre Informationssysteme implementieren.
  • Vorfälle melden: Finanzunternehmen sind verpflichtet, Vorkommnisse zu überwachen und zu protokollieren sowie bedeutende Cybervorfälle unverzüglich zu melden.
  • Resilienz-Tests: Regelmäßige Überprüfungen und Tests der digitalen Widerstandsfähigkeit sind vorgeschrieben.
  • Drittanbieter-Management: Neben der Risikoanalyse und sorgfältigen Prüfung wird eine strenge Aufsicht über IT-Dienstleister, mit denen eine vertragliche Bindung angestrebt wird beziehungsweise besteht, eingeführt.
  • Umgang mit kritischen ITK-Drittdienstleister: Für IT-Dienstleister, die nach festgelegten Kriterien als kritisch eingestuft werden, wird ein Überwachungsrahmen festgelegt.
  • Informationsaustausch und Notfall- beziehungsweise Krisenübungen: Finanzunternehmen tauschen Erfahrungen, Erkenntnisse sowie Informationen über Cyberangriffe aus und die Aufsichtsbehörden entwerfen Übungsszenarien zu möglichen Cyber-Notfällen.

Auswirkungen auf den Finanzmarkt und Zeitrahmen

Die Anpassung an DORA-Anforderungen ist mit einem erheblichen Aufwand für die Finanzunternehmen verbunden. Sie müssen ihre komplette IT-Infrastruktur überarbeiten und eventuell sogar in neue Technologien investieren. Kurzfristig zu erwartenden Kostensteigerungen stehen dabei mittel- und langfristig die Stabilisierung des Finanzsystems sowie die Stärkung des Verbrauchervertrauens gegenüber.

In Deutschland wurden die betreffenden Regelungen als Regierungsentwurf des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes am 20. Dezember 2023 veröffentlicht. Als Beginn der Anwendung von DORA ist europaweit der 17. Januar 2025 festgelegt.

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